Mindestanforderungen bei der Nutzung externer Cloud-Dienste
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat vor kurzem eine Schrift über „Mindeststandard des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG zur Nutzung externer Cloud-Dienste in der Bundesverwaltung“ veröffentlicht. Der dort aufgestellte Anforderungskatalog ist für Bundesbehörden verpflichtend, für andere Stellen dienen sie als Empfehlung. Für kirchliche Einrichtungen sind die zu treffenden Maßnahmen nach Ziffer 3.4, Unterpunkt 4 der Anlage zur KDO-DVO verpflichtend, soweit Meldedaten in kirchlichen Rechenzentren verarbeitet werden.