Wichtige Änderung des Telemediengesetzes für WLAN-Nutzung
Wichtige Änderung des Telemediengesetzes für WLAN-Nutzung
Eine von Vielen erwartete Reform, die Betreiber öffentlicher WLANs von teuren Haftungsansprüchen freistellt, ist jetzt in Kraft getreten. Mit dem neuen § 8 TMG wurden im Absatz 1 die Sätze 2 und 3 mit folgender Formulierung eingefügt: