BSI veröffentlicht Warnung gemäß § 7 BSIG
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprogrammen.
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprogrammen.
Der neue Jahresbericht für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 des Diözesandatenschutzbeauftragten Andreas Mündelein liegt nun vor.
Bereits am 10. Dezember 2021 ist das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit diesem Gesetz ist die Pflicht für die Mitarbeitenden bestimmter Einrichtungen in § 20a Infektionsschutzgesetz IfSG eingeführt worden, den Impf- und Genesenennachweis zu erbringen. Da es hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben große Unsicherheiten in den Einrichtungen gibt, soll mit diesem Artikel eine kurze Orientierung zur Hand gegeben werden.
Die Telematikinfrastruktur sowie die darüber erbrachten Dienste (s. §§ 306, 312 SGB V [1]) haben das Potenzial, im medizinischen Bereich ein aus datenschutzrechtlicher Sicht nahezu omnipräsentes Problem zu lösen: Die Übertragung von Gesundheitsdaten via Fax und unverschlüsselter E-Mail.
Mit Meldung vom 11. Mai 2021 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten "Technische Hinweise für Windows 10 im Rahmen der Verarbeitungstätigkeit" sowie die technische Empfehlung zur Windows 10 Suchfunktion veröffentlicht hat (vgl. Meldung vom 11.05.2021).
Nun hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten weitere Dokumente in dieser Reihe herausgegeben und die bestehenden aktualisiert. Bereitgestellt werden nunmehr: