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Sicherheitslücke bei der KiTa-App Stay Informed

Bereits in der vergangenen Woche hatte heise online über ein Datenleck bei der App „Stay Informed“ der Firma Stay Informed GmbH berichtet.[1] Im Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist mitgeteilt worden, dass die App in über 11.000 Kitas, Horten und Schulen zum Einsatz kommt. Potenziell seien 800.000 Nutzer betroffen. Das Unternehmen teilt aktuell auf seiner Webseite mit, dass weitere „Fehlkonfigurationen auf Entwicklungsservern“ entdeckt und behoben worden seien und die Untersuchungen zu dem Vorfall noch nicht abgeschlossen sind.[2]

Nachprüfung „Datenschutz in Kindertageseinrichtungen“

Im Juli 2021 war die erste digitale Querschnittsprüfung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in Kindertagesstätten abgeschlossen worden (siehe auch Meldung „Die Digitalisierung der Datenschutzprüfung“). Auf der Grundlage der gegebenenfalls festgestellten Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen waren Anordnungen getroffen worden, die seitens der Einrichtung umzusetzen waren.

Unterstützung beim Patchmanagement und das Ende des Supports von Windows 8.1

Am 10. Januar 2023 endete der Support für Windows 8.1. [1] Damit sind für diese Betriebssystemversion künftig u.a. keine Sicherheitsupdates und keine Fehlerbehebungen mehr verfügbar. In der Folge werden insbesondere zukünftig gefundene Schwachstellen nicht mehr behoben. Diese können bspw. für die Infektion der Systeme mit Schadsoftware genutzt werden.

Neuer Diözesandatenschutzbeauftragter für die norddeutschen Bistümer

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 haben das Erzbistum Hamburg, die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta i.O. Herrn Andreas Bloms für vier Jahre zum neuen Diözesandatenschutzbeauftragten bestellt. Zugleich übernimmt Herr Bloms die Leitung der Katholischen Datenschutzaufsicht Nord.

Herr Bloms ist Jurist und tritt die Nachfolge von Herrn Andreas Mündelein an, dessen Amtszeit Ende Dezember 2022 endete.

BSI warnt vor "Follina"-Schwachstelle (CVE-2022-30190)

Bereits am 30. Mai 2022 veröffentlichte Microsoft Details zur Schwachstelle CVE-2022-30190, die mit Hilfe von präparierten MS-Word-Dateien ausgenutzt werden kann, sowie Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausnutzung derselben. [1] Die Schwachstelle wird laut Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationssicherheit (BSI) vom 31. Mai 2022 bereits aktiv ausgenutzt.[2]

Impf- und Genesenennachweise in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Bereits am 10. Dezember 2021 ist das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit diesem Gesetz ist die Pflicht für die Mitarbeitenden bestimmter Einrichtungen in § 20a Infektionsschutzgesetz IfSG eingeführt worden, den Impf- und Genesenennachweis zu erbringen. Da es hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben große Unsicherheiten in den Einrichtungen gibt, soll mit diesem Artikel eine kurze Orientierung zur Hand gegeben werden.

„Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ als Alternative zu Fax und unverschlüsselter E-Mail

Die Telematikinfrastruktur sowie die darüber erbrachten Dienste (s. §§ 306, 312 SGB V [1]) haben das Potenzial, im medizinischen Bereich ein aus datenschutzrechtlicher Sicht nahezu omnipräsentes Problem zu lösen: Die Übertragung von Gesundheitsdaten via Fax und unverschlüsselter E-Mail.

Technische Empfehlung zu Windows 10 II

Mit Meldung vom 11. Mai 2021 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten "Technische Hinweise für Windows 10 im Rahmen der Verarbeitungstätigkeit" sowie die technische Empfehlung zur Windows 10 Suchfunktion veröffentlicht hat (vgl. Meldung vom 11.05.2021).

Nun hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten weitere Dokumente in dieser Reihe herausgegeben und die bestehenden aktualisiert. Bereitgestellt werden nunmehr:

Die Europäische Kommission veröffentlicht neu gefasste Standardklauseln

Die EU-Kommission hat am 4. Juni 2021 neu gefasste Standardvertragsklauseln veröffentlicht.

Die aktuelle Fassung berücksichtigen dabei die Vorgaben der seit 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Privacy Shield (Schrems II-Urteil).

Link

https://www.kath-datenschutzzentrum-ffm.de/wp-content/uploads/Standardvertragsklauseln_20210709.pdf

Brexit: Kommission nimmt Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich an

Kurz vor Ablauf der Frist hat die Kommission zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen.

Personenbezogene Daten können nun wieder ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen, wo für sie dort ein Schutzniveau gilt, das dem nach dem EU-Recht garantierten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig ist.

Datenverarbeitungen von Auftragsverarbeitern katholischer Einrichtungen im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland im Sinne von § 29 Abs. 11 KDG sind somit auch weiterhin zulässig.

Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten veröffentlicht technische Empfehlung zu Windows 10

Windows 10 bietet, neben den eigentlichen Betriebssystemfunktionalitäten, auch die Möglichkeit zur Anbindung weiterer (Online-)Dienste von Microsoft, für die, je nach Dienst, Daten zur Speicherung oder anderweitigen Verarbeitung an den Hersteller übermittelt werden.

Die „Technischen Hinweise für Windows 10 im Rahmen der Verarbeitungstätigkeit“, die der Arbeitskreis Technik (AK Technik) der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten erarbeitet hat, sollen Hilfestellungen für eine möglichst datensparsame Nutzung von Windows 10 geben.

Evangelische und katholische Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlichen „Kirchliches Datenschutzmodell“

Auf dem ökumenischen Datenschutztag der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche und der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 21. April 2021 wurde das Kirchliche Datenschutzmodell (KDM) verabschiedet und wird nun in die Arbeit der kirchlichen Datenschutzaufsichten einfließen.

Arbeitshilfe „Datenschutz im Pfarrbüro“

Bereits zum Inkrafttreten des KDG im Mai 2018 haben wir die Arbeitshilfe „Datenschutz im Pfarrbüro“ zur Verfügung gestellt, in der die Auswirkungen der rechtlichen Regelungen - und insbesondere die mit dem KDG einhergehenden Änderungen - für einen gesetzeskonformen Betrieb eines Pfarrbüros dargestellt werden. Vier Monate später, im September 2018, wurde die Arbeitshilfe ferner um eine verkürzte Version „FAQ - Die Anwendung des KDG im Pfarrbüro“ ergänzt.