Bleibt die ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch im Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnik erhalten?
Hierzu müssen zwei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein.
- Die Krankenhäuser müssen bereit sein, trotz aller finanzieller Probleme, datenschutzrechliche Gestaltungen stärker in die elektronische Verwaltung der Patientenakten einzubeziehen
- Die Hersteller müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach den Bundes-, Landes- und Kirchenvorschriften stärker in die Planung Ihrer Systeme einbeziehen.
Die Orientierungshilfe "Krankenhausinformationssysteme" ist hierzu eine wichtige Handreichung für Hersteller und Anwender.
Beschreibung |
Titel |
Stand |
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Technische Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhausbereich Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder |
11/2019 |
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Aufbewahrungsfristen im Krankenhaus Mülot |
2017 |
Leitfaden | Aktenverwaltung in Krankenhäusern von Trägern der katholischen Kirche | 04/2017 |
Auskunftspflicht des Klinikträgers über die Privatanschrift eines bei ihm angestellten Arztes Urteil des Bundesgerichtshofs VI ZR 137/14 vom 20.01.2015 |
01/2015 | |
AH 400 extern |
Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme AK Gesundheit und Soziales sowie Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, 2. Fassung |
03/2014 |
DKG Hinweise und Musterkonzepte für die Umsetzung der technischen Anforderungen der OH KIS Deutsche Krankenhausgesellschaft, 2. überarbeitete Fassung |
03/2014 | |
Anspruch auf Löschung der Daten eines Arztes aus einem Ärztebewertungsportal Urteil des Bundesgerichtshofs V I ZR 358/13 vom 23.09.2014 |
09/2014 | |
Schutz kritischer Infrastrukturen: Risikoanalyse Krankenhaus-IT Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
03/2013 |