Arbeitshilfe „Datenschutz im Pfarrbüro“

Bereits zum Inkrafttreten des KDG im Mai 2018 haben wir die Arbeitshilfe „Datenschutz im Pfarrbüro“ zur Verfügung gestellt, in der die Auswirkungen der rechtlichen Regelungen - und insbesondere die mit dem KDG einhergehenden Änderungen - für einen gesetzeskonformen Betrieb eines Pfarrbüros dargestellt werden. Vier Monate später, im September 2018, wurde die Arbeitshilfe ferner um eine verkürzte Version „FAQ - Die Anwendung des KDG im Pfarrbüro“ ergänzt.

Mittlerweile sind drei Jahre vergangen, in denen bereits Gerichtsentscheidungen, aber auch diverse Stellungnahmen zum KDG veröffentlicht worden sind. Auch ein Kommentar zum KDG ist zwischenzeitlich erschienen.

Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um sowohl die Arbeitshilfe „Datenschutz im Pfarrbüro“ als auch die „FAQ - Die Anwendung des KDG im Pfarrbüro“ zu aktualisieren und ggf. zu erweitern.

Beide Dokumente leben davon, dass diese in der Praxis akzeptiert und damit auch beachtet werden. Idealerweise sollen diese für Sie Nachschlagewerke für die tägliche Arbeit im Pfarrbüro sein bzw. werden. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, uns Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitshilfe einzureichen.

Wäre es hilfreich, bestimmte Dinge ausführlicher dazustellen oder fehlt ein aus Ihrer Sicht wichtiges Thema, so teilen Sie uns dies gerne mit.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge/Kritik/Anmerkungen mit dem Stichwort "Datenschutz im Pfarrbüro" unter folgender E-Mail-Adresse: info [at] kdsa-nord.de (info[at]kdsa-nord[dot]de)

Sowohl die aktuelle Arbeitshilfe als auch die FAQ können Sie hier herunterladen: https://www.kdsa-nord.de/arbeitshilfen

Damit wir Ihre Anregungen im Rahmen der nächsten Aktualisierung berücksichtigen können, beachten Sie bitte den Einsendeschluss am 12. Mai 2021.