Eine Übersicht der in dem Zuständigkeitsbereich des Diözesandatenschutzbeauftragten der norrdeutschen Bistümer erlassenen datenschutzrechtlich relevanten Vorschriften finden Sie in den folgenden Bereichen.
Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Erzbistum Hamburg
- Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
(geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025)
- Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO)
(geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025)

Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Bistum Hildesheim
- Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)
(geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025)
- Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO)
(geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025)
- Gesetz über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen juristischen Personen im Bistum Hildesheim
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Auftragsverarbeitung zwischen juristischen Personen im Bistum Hildesheim

Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Bistum Osnabrück
- Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)
(geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025)
- Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO)
(geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025)

Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta
