Pfarrgemeinde / Seelsorge

Die wichtigste Informationsgrundlage ist dabei die Übermittlung aus dem staatlichen Melderegister. Ergänzt wird sie durch kirchliche Amtshandlungsdaten und ergibt zusammen das Gemeindemitgliederverzeichnis.

  • Wie ist hiermit umzugehen?
  • Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen?

Wir haben hierzu eine Arbeitshilfe erstellt, die über diese Fragen und die Lösung weiterer Problemsituationen informiert.

Die Arbeitshilfe "Datenschutz im Pfarrbüro" sowie die "FAQ - Die Anwendung des KDG" im Pfarrbüro können Sie hier herunterladen: https://www.kdsa-nord.de/arbeitshilfen