Neue Arbeitshilfen

Aufgrund des am 24. Mai 2018 in Kraft tretenden Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ergeben sich bei vielen Einrichtungen Veränderungen. Bereits seit langer Zeit ist es bei uns üblich, sogenannte Arbeitshilfen zu unterschiedlichen Themenbereichen zu veröffentlichen. Diese dienen in erster Linie dazu, Ihnen den Einstieg in die teils schwierige Materie zu erleichtern.

Auch vor dem Hintergrund des neuen KDG möchten wir Ihnen natürlich die nötigen Informationen zukommen lassen, damit Ihnen die Arbeit im Sinne des Schutzes personenbezogener Daten erleichtert wird.


(siehe Infothek)

Folgende Arbeitshilfen haben wir auf den ab dem 24. Mai 2018 geltenden Stand angepasst:

  • Einführung in das Datenschutzrecht der katholischen Kirche
  • Datenschutz im Pfarrbüro
  • Datenschutz in der kirchlichen Erwachsenenbildung


Weitere Arbeitshilfen werden folgen.

Viel Freude bei der Lektüre wünscht Ihnen das Team des Diözesandatenschutzbeauftragten der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O.“