Sofern Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen Datenschutzvorschriften verstoßen worden ist, haben Sie das Recht, sich darüber zu beschweren.

Für die Einreichung einer Beschwerde steht Ihnen das unten stehende Beschwerdeformular zur Verfügung.

In Ergänzung dazu bieten wir Ihnen einen Ende-zu-Ende verschlüsselten Kommunikationskanal über eine verschlüsselte E-Mail an. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Kontakt
Alternativ stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne einen weiteren verschlüsselten, zeitlich befristeten Übertragungsweg zur Verfügung.

Sie können sich natürlich auch auf postalischem Weg unter der unter Kontakt genannten Adresse an uns wenden.

Beschwerdeformular / Kontrollanregung

Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder

Nennung Ihrer Identität

Zur Aufklärung des Beschwerdesachverhalts ist in der Regel die Nennung Ihrer Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle erforderlich. 

Wenn Sie nicht einverstanden sind legen wir Ihre Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle nicht offen. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisendass die Bearbeitung von Sachverhalten mit persönlichem Bezug ohne Nennung der Identität oft nicht möglich ist.

Angaben zu Ihrer Person

Gegen wen richtet sich die Beschwerde?

Beschwerdesachverhalt

Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst genau und berücksichtigen folgende Fragestellungen:

  1. Welche Daten sind betroffen?
    z. B. Anschriften, Telefonnummern, Bankdaten, Fotos.
  2. Wann erfolgte die Rechtsverletzung?
    Bitte geben Sie wenn möglich Datum und Uhrzeit an.
  3. In welchem Bezug stehen Sie zu der Stelle oder Person, gegen die sich Ihre Beschwerde richtet?
    z. B. Kundenverhältnis, (ehemaliges) Arbeits- bzw. Bewerbungsverhältnis, unerwünschte Werbung.
  4. Welches Verhalten oder Unterlassen ist Gegenstand Ihrer Beschwerde?
    Wurde z. B. Ihrem Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten nicht nachgegangen, oder haben Dritte unrechtmäßig Kenntnis über Ihre Daten erhalten?
  5. Haben Sie bereits etwas unternommen, z. B. in dem Sie sich parallel an andere Behörden oder Gerichte gewendet haben?
    z. B. an die Polizei, Staatanwaltschaft oder ein Gericht

Zuständigkeit

Sollte Ihre Beschwerde nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, würden wir Ihre Beschwerde an die sachlich zuständige Stelle weiterleiten und Sie darüber informieren.

Wenn Sie nicht einverstanden sind werden wir Sie darüber informieren, dass uns eine weitere inhaltliche Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht möglich ist.

Weiterer Verlauf

Sofern Sie eine gesicherte Mailkommunikation wünschen, benötigen Sie dafür ein persönliches SMIME Zertifikat.